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Den Anstoß zu dem folgenden Beitrag lieferte eine E-Mail meines alten Schulkameraden Jochen Faulenbach.

Schilda-Wald        Nachtrag im April 2013

Diese an der Einmündung der Jahnstraße in die Dabringhauser Straße befindliche Überquerungshilfe erregte mein Erstaunen.

Denn selten nur begnügt man sich mit einer derart spartanischen Beschilderung, die lediglich darüber informiert, dass man rechts an dem beschilderten Objekt vorbeizufahren habe.

 

In der Regel stellt  man dem Verkehrsteilnehmer durch eine ergänzende rot-weiße Warnbake die höchst wertvolle Zusatzinformation bereit, dass es sich bei dem zu umfahrenden Objekt um ein Hindernis handelt.

Dieser besondere Service soll den Verkehrsteilnehmer vor einer möglichen  Ablenkung durch intellektuelle Überforderung bewahren.

Im Grunde würde die Warnbake auch alleine schon alle verkehrstechnisch relevanten Informationen beinhalten, denn der Verlauf ihrer Streifen entspricht genau der Richtung des Pfeils auf dem blauen Schild, so  dass man auf letzteres durchaus verzichten könnte.

Doch wo kämen wir hin, würde man nur noch die Schilder aufstellen. die wirklich nötig sind.?!

Wohin dann mit dem plötzlichen Überschuss an Steuergeldern?!

Die Beschilderung auf der anderen Seite der obigen Verkehrsinsel am Schwanen gibt leichte Rätsel auf.

Zwar konnte ich die exakte offizielle Bedeutung dieser Warnbake  nicht ermitteln, da sie im Internet nicht zu finden war, doch gibt die Anordnung der Streifen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, dass man sowohl rechts als auch links an dem Hindernis vorbeifahren darf.

Zum Glück nimmt dieses Schild keiner Ernst, denn würde das jemand wirklich tun und links vorbeifahren, wäre ein Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr nicht unwahrscheinlich.

Den Verkehrsexperten hier vorsätzliche Tötungsabsichten  zu unterstellen, wäre sicher übertrieben, aber von fahrlässiger Verkehrsgefährdung darf man wohl reden.

Bei Hindernissen am Fahrbahnrand, die praktisch kein zweiseitiges Vorbeifahren gestatten, verzichtet man in der Regel auf das blaue Fahrtrichtungszeichen und begnügt sich mit einer einfachen Warnbake.

Auf korrekten Streifenverlauf, also bei rechtsseitigem Hindernis Streifen von rechts oben nach links unten, ist zu achten...

...was gelegentlich auch schon mal unterbleibt.

 

Nur gut, dass Autofahrer nicht immer ganz genau hinschauen!

Gemeinden mit überdurchschnittlichem Steueraufkommen (hier Lennep) können sich - über das nötige Minimum hinaus - zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine üppigere Beschilderung leisten.

 

Immer schön am Strich lang!

Andere Gemeinden (Wermelskirchen) setzen ihre überschüssigen Steuermittel gerne auch mal zur Unterhaltung der  Bürger durch kleine Neckereien ein.

 

Wo geht's lang?

 

(Der Fairness halber sei vermerkt, dass einige Tage nach Entstehen des Fotos die falsche Position der Schilder bemerkt und korrigiert wurde.)

Bevor wir uns dem neu gestalteten "Kurvenverkehr" am "Bügeleisen" zuwenden, gestatten wir uns einen kleinen Ausflug nach Lennep.

Dort wundert man sich beim Anblick des nebenstehenden  Schildes vielleicht zunächst, dass hier das sonst bei Kreisverkehren unvermeidliche Huckepack-Schild "Vorfahrt achten" fehlt.

Sollte etwa bei den Lenneper Stadtvätern der Steuerspargedanke Einzug gehalten und  hier seinen Niederschlag im Weglassen überflüssiger Schilder gefunden haben?

Bei genauerem Hinsehen erweist sich der wahre Grund: Die "nackten" Kreisverkehrsschilder dienen quasi nur zur Erinnerung, dass man sich bereits in einem Kreisverkehr (und damit auch im Besitz der Vorfahrt) befindet.

Aufgrund der besonderen Situation am Lenneper Bahnhof ist eine solche Erinnerung nicht  ganz überflüssig, denn der hier angelegte Kreisverkehr besteht in Wahrheit aus zwei räumlich entfernten "Halbkreisverkehren" die durch einen ca.  200 m langen "Grünstreifen" miteinander verbunden sind.

Nach 200 m Geradeausfahrt ist es wirklich keinem zu verdenken, wenn er den Kreis vergessen hat und eine Erinnerung braucht.

Wo es "von außen" in den Kreisverkehr hineingeht, findet sich denn auch ganz orthodox die übliche Beschilderung, und zwar in opulenter Duplizität fürs linke und rechte Auge.

Hier zeigt sich ein weiteres Mal die offenbar robuste Verfassung des Lenneper Stadtsäckels.

Während man in Lennep die beispiellose Kühnheit besaß, eine Verkehrsanlage, deren Form eher einem Hundeknochen oder einer Hantel gleicht, als Kreisverkehr zu deklarieren,  war man in Wermelskirchen vorsichtiger.

Bei der neu gestalteten Verkehrsführung am "Bügeleisen"  schien die  Abweichung von der Kreisform so gravierend, dass man sich nicht zu einer normalen Beschilderung als "Kreisverkehr " entschließen konnte.

Und so stellten sich die Verkehrsexperten der ebenso schwierigen wie reizvollen Aufgabe, einen Kreisverkehr ohne Verwendung des Schildes "Kreisverkehr" zu organisieren.

Da man sich offiziell gar nicht in einem  Kreisverkehr befindet, ist es auch keineswegs selbstverständlich, dass das zentrale Hindernis ein rechtsseitig zu umfahrendes ist, so dass solches durch entsprechende Beschilderung zu verdeutlichen war.

Auch kann man nicht ahnen, dass in dem - inoffiziellen! - Kreis Einbahnverkehr herrscht. Auch dieses musste durch Aufstellen von Einbahnstraßenschildern kenntlich gemacht werden.

Ebenso war es unumgänglich, an jeder Einmündung in den (juristisch  nach wie vor nicht existierenden!)  Kreisverkehr ein Vorfahrtsschild zu platzieren, um die sonst geltende Rechts-vor-Links-Regel außer Kraft zu setzen.
Für einen aus der (Oberen) Remscheider Straße in den Nicht-Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmer gilt ein einfaches Geradeausfahrgebot, das er allerdings anschließend ganz schnell wieder vergessen muss, um nicht beim Verfolgen der Linksbiegung des "Kreisverkehrs" ein ungutes Gefühl der Vorschriftswidrigkeit zu verspüren.
Etwas gewundeneres Denken ist gefordert, wenn man aus der Thomas-Mann-  oder der Telegrafenstraße kommt:

Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Schlangenlinie

(Vorsicht bei Alkoholkontrollen!)

Ein wenig unklar bleibt, ob das blaue Schild auch das Verbot beinhaltet, mittels eines scharfen Hakens aus der Thomas-Mann-Straße in die Remscheider Straße bzw. aus der Telegrafenstraße in de Obere Remscheider Straße einzubiegen. Mit einem größeren Wagen wäre dies wegen des zu kleinen Kurvenradius* ohnehin unmöglich, aber ein Smart oder gar ein Zweirad würden das durchaus schaffen.

Es wäre sicher eine lohnende Aufgabe für unsere mit allen Wassern gewaschenen Verkehrsexperten, diese Unklarheit durch eine erläuternde Zusatzbeschilderung zu beseitigen.

*) Der Kurvenradius war übrigens früher deutlich größer und entsprach mindesten dem Wendekreis eines Kleinlieferwagens. Die jetzige "zugespitzte" Situation wurde erst durch den Umbau geschaffen.

 

Während also vermutlich die  aus der Thomas-Mann-Straße Kommenden  nicht sofort in die Remscheider abbiegen dürfen, ist ein solches Abbiegen für alle anderen Pflicht, wie durch das Schild "vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" angezeigt wird.

Stünde nun dieses Schild direkt an der Remscheider Straße, so wäre auch der aus der Thomas-Mann-Straße Kommende mit dem Anblick des Schildes konfrontiert und würde fälschlich glauben, er müsste sofort wieder rechts abbiegen, was aber weder erwünscht noch überhaupt ausführbar ist.

Deshalb wurde dieses Schild intelligenterweise auf der Verkehrsinsel  postiert, was freilich - so scheint es zunächst - ein  kleines Problem aufwirft. Denn eine korrekte Befolgung des so platzierten Schildes könnte die fatale Konsequenz haben, dass jemand unmittelbar nach dem Schild abbiegt und einen Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr provoziert.

Einem aufmerksamen Fahrer kann so etwas freilich nicht passieren, denn dieser registriert nicht nur das obere sondern auch das untere blaue Schild. Eine wörtliche Befolgung des oberen Schildes würde gleichzeitig einen Verstoß gegen das untere bedeuten, das ein linkseitiges Vorbeifahren an der Insel verbietet. Gleichzeitige Beachtung beider Schilder führt also zwingend  zum gewünschten Resultat.

Man kann die listenreiche Kreativität unserer Verkehrsplaner nur bewundern.

 

Doch damit nicht genug! Eine weitere Präzisierung entnehmen wir dem unter dem Fahrtrichtungsgebot angebrachten Zusatzschild. Demnach sind Motorräder und Personenkraftwagen von dem Gebot ausgenommen.

Nach längerem Grübeln konnte ich als einzig sinnvollen Hintergrund für diese Beschilderung ausmachen, dass wohl der Kurvenradius des (Un-) Kreisverkehrs nicht ausreicht, um von großen Fahrzeugen bewältigt zu werden.

Doch während ich dieses Schild fotografierte, bemerkte ich, wie ein recht großes Wohnmobil unter kecker Missachtung der Beschilderung den Kreis durchfuhr, und zwar ohne die geringste Schwierigkeit.

Dann dürften aber auch Personenwagen mit Anhänger, Kleintransporter, selbst Lastwagen mittlerer Größe, vielleicht sogar Busse ebenfalls keine Probleme haben, die Kurve zu meistern. Erst große Lastzüge könnten Schwierigkeiten bekommen.

 

Man versteht also nicht ganz, warum die Ausnahmegenehmigung auf Motorräder und Personenwagen beschränkt wurde.

Vielleicht ist den Verkehrsexperten einfach keine Beschilderung eingefallen, die ihre Intentionen korrekt und vollständig wiedergeben konnte, so dass sie zu einer Verlegenheitslösung griffen?!

Und so nahmen sie denn billigend in Kauf, Fahrer von Kleinlieferwagen, ja sogar Radfahrer zu Verkehrssündern zu stempeln, wenn diese aus mangelnder Einsicht  in die Sinnhaftigkeit des Rechtsabbiegegebots selbiges ignorieren.

Am Rande sei vermerkt, dass man den Kurvenradius sicher auch deutlich größer hingekriegt hätte, wenn man die rechts zu sehenden  grünen Inseln weniger voluminös gestaltet hätte.

Anerkennend muss vermerkt werden, dass unsere Verkehrsexperten ein vorbildliches Kostenbewusstsein an den Tag legten.

Zwar ist die Zahl der Schilder insgesamt nicht gerade klein: Es müssen weit über 40 sein, und der Versuch, die genaue Zahl zu ermitteln, ist wie Schäfchen zählen.

Dennoch wurde nach Kräften gespart!

Zum Beweis betrachte man das nebenstehende Bild, das die gleiche spartanische Kargheit zeigt, die uns eingangs bereits an der Jahnstraße aufgefallen war.

Über kleinere Mängel der verkehrstechnischen Optimierung tröstet die wirklich beeindruckende gärtnerische Gestaltung der Zentralinsel hinweg.

 

Leider kann ich die Blütenpracht nicht mit ungeteilter Freude genießen, weil ich den Verdacht hege, dass hierdurch der Betreiber des griechischen Restaurants "Dimitra" auf die Straße gelockt wurde, um sich dort dem zur Zeit modernen Spleen der außengastronomischen Verkehrsbeschau anzuschließen.

Dagegen wäre weiter nichts einzuwenden, wenn er nicht glaubte, dies wäre ein gleichwertiger oder gar verbesserter Ersatz für seinen Biergarten hinter dem Haus.

Letzteren hat er nämlich jetzt stillgelegt und lässt ihn einfach vergammeln.

Und das zu einem Zeitpunkt, wo die Randbepflanzung nach jahrelanger Aufzucht endlich eine genügende Höhe erreicht hatte, um den Blick auf die ungemütliche Parkplatzumgebung zu verdecken.

Nachdem also endlich ein fast lauschiges Plätzchen entstanden war, wo man angenehm und vor allem ruhig sitzen konnte, jetzt das! In meinen Augen ein unsäglicher Blödsinn!

Schade drum!


Im Jahre 2013 tauchten kurz vor oder nach dem

 1. April (!)  

 in der Telegrafenstraße neue Schilder auf, die eine besonders originelle Bereicherung für den Wermelskirchener Schilda-Wald darstellen:

Sie sollen auf den lange Zeit heiß umstrittenen gegenläufigen Radverkehr hinweisen.

Links die Beschilderung und rechts, was vermutlich damit gemeint ist.